Bei chemischen Behandlungen ist auf das Tragen von geeigneten, chemikalienbeständigen Einmalhandschuhen zu achten, die nach der jeweiligen Tätigkeit (Auftragen von Farbe, Wellmittel etc.) sofort entsorgt werden.
Am besten eignen sich hierfür Einmalhandschuhe aus Vinyl oder Nitril.
Des Weiteren ist es wichtig zum Auftragen der chemischen Mittel geeignete Applikatoren wie Pinsel, Schwämme, Flaschen etc. zu benutzen.
Beim Anmischen von Haarfarben sollte mit Sorgfalt gearbeitet werden, damit keine Chemikalien auf die Haut oder in die Augen gelangen und Stäube von Blondiermitteln usw. sollten möglichst nicht inhaliert werden.
Am besten staubfreie Blondiermittel und expositionsfreie Systeme (Produkte die ohne Kontakt mit der jeweiligen Substanz benutzt werden können) verwenden.
Zwischen den Behandlungen sollten die Hände mit rückfettenden Cremes und Lotionen welche keine Duft- und Konservierungsstoffe enthalten eingecremt werden. Auch nach der Arbeit sollten die Hände zuhause intensiv gepflegt werden.
Der Hautschutzplan der BGW, welcher in jedem Friseurbetrieb aushängen muss, sollte genau beachtet werden. Ein Exemplar dieses Plans ist über den Topic "Hautschutzplan" an der linken Seite zu finden.
Um die Inhalation von gesundheitsschädlichen Dämpfen und Stäuben möglichst zu vermeiden, muss im Salon eine Frischluftzufuhr von mindesten 100 m3/Std pro Mitarbeiter gewährleistet sein. |